Auslieferungen Spur 0 - NH 2012
Liebe zum Detail in neuer Größe
Alle Lieberhaber der Spur 0 können sich nun ganz besonders freuen: BRAWA liefert mit der Ankündigung gleich 5 neue Güterwagen an den Fachhandel aus - darunter auch die formneuen Staubbehälterwagen Kds 54 der DB.
Nach 1945 entwickelte die DB gemeinsam mit der Waggonindustrie einen neuen zweiachsigen Staubbehälterwagen mit zwei stehenden Behältern. Bereits nach 50 Wagen wurde das Behältervolumen auf 27 m3 gesteigert. Die Wagen bewährten sich sehr gut, so dass bis 1964 insgesamt 1222 Kds 54 beschafft wurden. Außerdem wurde auch ein Wagen mit zwei Behältern von 34 m3 Fassungsvermögen entwickelt und als Kds 56 in Dienst gestellt. Außer Zement transportierten die Wagen im Laufe der Jahre auch diverse andere staubförmige Güter, unter anderem Steinmehl, Quarzsand, Kieserit, Gips, Natriumsulfat, Thomassulfat, Zucker, Salz und Aluminiumhydroxid.
Die BRAWA Modelle der Kds 54 sind, wie auch die Kds 56, sind mit zahlreichen Details ausgestattet. Zum Beispiel sind die Federpaketen, Bremsanlage, Rangiergriff, Kniewelle und Signalhalter extra angesetzten. Die Räder sind aus Metall gefertigt und auch an der Innenseite profiliert. Der Aufbau des Güterwagens und die Griffstangen sind aus hochwertigem, schlagzähem Kunststoff gefertigt.
Weitere Informationen über die BRAWA Modelle erhalten Sie auf der jeweiligen Produktseite oder bestellen Sie einfach ein Exemplar des Neuheitenprospektes 2012.
Folgende Wagen in Spurweite 0 sind ab sofort im Fachhandel erhältlich:
Best.-Nr. | Artikel | Epoche |
|---|---|---|
37103 | Staubbehälterwagen Kds 54 der DB, ohne Bremserbühne (Betriebs-Nr. 359 490) | III |
37104 | Staubbehälterwagen Kds 54 der DB, mit Bremserbühne (Betriebs-Nr. 359 497) | III |
37105 | Staubbehälterwagen Ucs 908 der DB (Betriebs-Nr. 21 80 910 5 712-3) | IV |
37106 | Staubbehälterwagen Ucs 909 "Heidelberger Zement" der DB, mit Bremserbühne (Betriebs-Nr. 44 80 910 6 107-8 P) | IV |
37108 | Staubbehälterwagen Ucs 909 "Brandt Zwieback" der DB (Betriebs-Nr. 41 80 910 8 459-9)
| IV |








